Allgemeine Geschäftsbedingungen 2023
JOHO Baukeramik + Bäder AG
Abteilung Bäder
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der JOHO Baukeramik + Bäder AG und ihren Kunden für alle Verkäufe und Lieferungen der Abteilung Bäder.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen der JOHO Baukeramik + Bäder AG und dem Kunden. Mit dem Abschluss des Vertrages, welcher durch Zustellung der Auftragsbestätigung erfolgt, akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden wegbedungen und sind nicht anwendbar. Vorbehalten bleiben abweichende schriftliche Vereinbarungen zwischen der JOHO Baukeramik + Bäder AG und dem Kunden.
2. Preise und Geltungsdauer von Offerten
2.1 Allgemein
Alle in Katalogen, Listen, Offerten und Auftragsbestätigungen aufgeführten Preise verstehen sich als Bruttopreise ohne Mehrwertsteuer in Schweizer Franken, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Die Mehrwertsteuer ist durch den Kunden zum jeweils gültigen Satz zusätzlich zu bezahlen.
Transportkosten, Einbaukostenzuschläge für Armaturen und Ventile sowie Kleinmengenzuschläge und Eilgutgebühren können durch die JOHO Baukeramik + Bäder AG zusätzlich fakturiert werden.
Preisänderungen bleiben jederzeit, d.h. auch nach Offertstellung oder Vertragsabschluss vorbehalten. Insbesondere können Preisaufschläge von Seiten der Zulieferer sowohl nach Offertstellung als auch nach Vertragsabschluss jederzeit zu Preisanpassungen führen.
2.2 Offerten
Offerten der JOHO Baukeramik + Bäder AG sind 30 Tage ab Offerterstellungsdatum gültig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist.
2.3 Auftragsbestätigungen
Mit Zustellung der Auftragsbestätigung durch die JOHO Baukeramik + Bäder AG an den Kunden gilt der Vertrag als abgeschlossen und die Ware als bestellt. Der Warenbezug muss durch den Kunden innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Auftragsbestätigung erfolgen. Danach gerät der Kunde in Verzug.
Erfolgt der Warenbezug durch den Kunden nicht innert sechs Monaten seit Auftragsbestätigung gelten die neuen Bruttopreise, sofern die JOHO Baukeramik + Bäder AG infolge Verzugs des Kunden nicht anderweitige Rechte geltend macht.
2.4 Änderung bestätigter Aufträge
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Änderung eines bestätigten Kauf-Auftrags. Bei einvernehmlichen Änderungen trägt der Kunde die dadurch verursachten Mehrkosten.
3. Lieferbedingungen
Abholung durch den Kunden ist ab Lager JOHO Baukeramik + Bäder AG, Bremgarten. Wenn gewünscht, erfolgt die Lieferung an das Domizil des Kunden oder auf die Baustelle, soweit per LKW ungehindert erreichbar. Die JOHO Baukeramik + Bäder AG fakturiert dem Kunden einen Transportkostenanteil nach individueller Berechnung.
Nutzen und Gefahr gehen mit der Ablieferung der Ware ab Lager oder mit der Übergabe derselben an den Transporteur auf den Kunden über.
Das Transportrisiko und die Abladungen (Bordsteinkante) werden durch den beauftragten Transporteur übernommen. Die JOHO Baukeramik + Bäder AG tritt Ansprüche gegenüber diesem an den Kunden ab. Weitere Ansprüche gegenüber der JOHO Baukeramik + Bäder AG sind ausgeschlossen. Der Transport und das Transportrisiko ab Abladestelle bis zur Verwendungsstelle ist Sache des Kunden. Wird die Lieferung avisiert und der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person ist bei der Anlieferung nicht anwesend, wird die Ware abgeladen (Bordsteinkante) und gilt als ordnungsgemäss abgeliefert.
Der beauftragte Transporteur bemüht sich um Einhaltung der Liefertermine. Die Angabe der Liefertermine erfolgt jedoch unverbindlich. Ansprüche auf Ersatz von Konventionalstrafen oder sonstige Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen werden wegbedungen.
4. Lieferfristen
Bei den Lieferfristen handelt es sich lediglich um Richtwerte. Sie begründen keine Verpflichtung seitens JOHO Baukeramik + Bäder AG.
5. Artikel-Streichungen
Die Lieferanten der JOHO Baukeramik + Bäder AG sind auf der ganzen Welt tätig und die Produktionen richten sich nach dem globalen Bedarf. Die Produkte, welche in der Ausstellung und den Katalogen der JOHO Baukeramik + Bäder AG präsentiert werden, können jederzeit und ohne Vorankündigung von den Lieferanten aus der Produktion genommen werden. Sortimentsänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
Liefereinstellungen zwischen Zeitpunkt der Bemusterung durch den Kunden und der Bestellung können nicht ausgeschlossen werden. Die JOHO Baukeramik + Bäder AG kann im Falle einer Liefereinstellung durch den Lieferanten nach Offertstellung oder Vertragsabschluss nicht haftbar gemacht werden.
6. Warenkontrolle und Gewährleistung
6.1 Kontroll- und Rügepflicht des Kunden, Rügefrist
Der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person hat die Ware unmittelbar nach der Ablieferung zu prüfen. Transportschäden und Mängel, die bei sofortiger Untersuchung erkennbar sind, müssen innerhalb von acht Tagen seit der Ablieferung der JOHO Baukeramik + Bäder AG angezeigt werden. Versäumt dies der Kunde, so gilt die Ware als genehmigt, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei übungsgemässer Untersuchung nicht erkennbar waren.
Ergeben sich später Mängel, die bei der Ablieferung nicht erkennbar waren, müssen diese sofort nach ihrer Entdeckung der JOHO Baukeramik + Bäder AG angezeigt werden, ansonsten die Ware auch bezüglich dieser Mängel als genehmigt gilt.
Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln verjähren mit Ablauf von zwei Jahren seit der Ablieferung.
6.2 Ausschluss
Mängel, die auf unsachgemässe Behandlung der Ware zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Handelsübliche oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in den Massen, der Oberflächenbeschaffenheit, von Gewichten und Farbtönen, sowie geringfügige Farbabweichungen gelten nicht als Mangel. Alle in Katalogen, Listen, Massskizzen, Offerten und Auftragsbestätigungen diesbezüglich gemachten Angaben verstehen sich daher als ungefähr und sind nicht verbindlich.
Wird streitig, ob ein behaupteter Mangel wirklich eine Vertragsabweichung darstellt und daher ein Mangel ist, so liegt die Beweislast beim Kunden.
6.3 Wirkung
Bei fristgerecht gerügten Mängeln wird die mangelhafte Ware während der Gewährleistungsfrist durch mangelfreie Ware ausgetauscht, eine Preisminderung gewährt oder der Kaufpreis gegen Rückgabe der Ware erstattet.
Darüber hinaus wird jede Haftung für weitere Schäden und Mangelfolgeschäden wie Anspruch auf Arbeitslöhne, Fracht, entgangener Gewinn, Verzugszinsen, Konventionalstrafen, Materialschaden und Auswechslungskosten jeder Art wegbedungen.
6.4 Installation
Der Kunde ist verantwortlich für die fachgerechte und vorschriftsgemässe Weiterverwendung und Installation der Ware.
Installationen im Bereich des Wassernetzes sind im Auftrag des Kunden grundsätzlich durch einen ausgewiesenen Sanitärfachmann durchzuführen, unter Beachtung der SVGW-Leitsätze (www.svgw.ch), der Abwasservorschriften nach SN 59200 (swiss-quality.org), der Schallschutznormen nach SIA-Norm 181 und der örtlichen Vorschriften. Elektroarbeiten sind im Auftrag des Kunden durch einen ausgewiesenen Elektrofachmann durchzuführen, unter Beachtung der SN/CEN-Vorgaben und der örtlichen Vorschriften (www.electrosuisse.ch, www.esti.ch). Jegliche Haftung der JOHO Baukeramik + Bäder AG ist ausgeschlossen.
7. Annullationen und Retouren
Bestellungen von Kommissionsartikeln (d.h. nicht Lagerware) und Spezialausführungen, welche sich in der Produktion oder bereits an Lager befinden, können nicht mehr annulliert werden. Solche Artikel müssen vom Kunden bezogen und vergütet werden.
Rücksendungen, die nicht auf falsche Lieferung zurückzuführen sind, bedürfen der vorgängigen Zustimmung der JOHO Baukeramik + Bäder AG. Für Umtriebe werden dem Kunden 30 Prozent des Rechnungsbetrages der zurückgesandten Waren belastet, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Ware, die ohne Zustimmung der JOHO Baukeramik + Bäder AG retourniert wurde, wird wieder kostenpflichtig an den Kunden zurück gesendet.
8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind zahlbar:
30 Tage ab Rechnungsdatum: netto, sofern nicht anders vereinbart.
Die Rechnungen verfallen 30 Tage nach Rechnungsdatum. Mit Überschreitung dieser Frist tritt ohne Mahnung der Verzug ein. Ab Eintritt des Verzugs ist zusätzlich Verzugszins zu 5% pro Jahr geschuldet. Die JOHO Baukeramik + Bäder AG ist berechtigt, dem Kunden pro Mahnung eine Umtriebsgebühr von CHF 50.00 zu fakturieren. Überdies ist die JOHO Baukeramik + Bäder AG berechtigt, weitere Lieferungen während des Verzugs zurückzuhalten.
Es bleibt der JOHO Baukeramik + Bäder AG vorbehalten, Vorauszahlung, Anzahlung oder anderweitige Sicherstellung der Bezahlung zu verlangen.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der JOHO Baukeramik + Bäder AG. Der Kunde kann jedoch die Ware im Rahmen eines ordnungsgemässen Geschäftsbetriebes weiterveräussern. Der Kunde verpflichtet sich, seine Forderungen aus der Weiterveräusserung der Vorbehaltsware an die JOHO Baukeramik + Bäder AG abzutreten (Verpflichtung zur Abtretung).
Soweit für die rechtsgültige Begründung des Eigentumsvorbehaltes oder für die Abtretung der Forderungen weitere Vorkehrungen (z.B. Registereintrag oder schriftliche Einzelabtretungen) erforderlich sind, verpflichtet sich der Kunde gegenüber der JOHO Baukeramik + Bäder AG, die erforderlichen Vorkehrungen auf erstes Verlangen zu erfüllen.
10. Rücktrittsrecht der JOHO Baukeramik + Bäder AG
Die JOHO Baukeramik + Bäder AG ist berechtigt, aus wichtigen Gründen jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Als wichtige Gründe gelten insbesondere Veränderungen in den Verhältnissen des Kunden wie Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungseinstellung, Nachlassstundung, Konkurs, Veränderungen in den Besitzverhältnissen, Todesfall sowie die Einleitung von Betreibungen, die Führung von grösseren Prozessen usw. Allfällige Guthaben der JOHO Baukeramik + Bäder AG werden in solchen Fällen sofort zur Zahlung fällig.
11. Haftung
Bei einer Haftung der JOHO Baukeramik + Bäder AG obliegt der Verschuldensnachweis dem Kunden. Die Haftung der JOHO Baukeramik + Bäder AG für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, für mittelbare und indirekte Schäden sowie für Hilfspersonen wird wegbedungen.
12. Immaterialgüterrechte
Die JOHO Baukeramik + Bäder AG behält in vollem Umfang sämtliche ihr zustehenden Immaterialgüterrechte, insbesondere alle Patent-, Modell-, Design-, Urheber-, Namens- und Firmenrechte sowie die Rechte an ihrem Know-how. Solche Rechte dürfen durch den Kunden weder verwendet noch verwertet werden.
13. Datenschutz
- Der Datenschutz richtet sich nach der Datenschutzerklärung der JOHO Baukeramik + Bäder AG (abrufbar auf https://joho-baukeramik.ch/datenschutz).
14. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrechtübereinkommen).
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kunde und JOHO Baukeramik + Bäder AG gelten der Sitz der JOHO Baukeramik + Bäder AG. Die JOHO Baukeramik + Bäder AG hat wahlweise jedoch auch das Recht, Ansprüche gegenüber dem Kunden an dessen Sitz bzw. Wohnsitz geltend zu machen.